AGB

Allgemeine Teilnahmebedingungen für Seminare und Fortbildungslehrgänge der Handwerkskammer Potsdam

1 Anwendungsbereich

1.1 Die allgemeinen Teilnahmebedingungen gelten für alle von der Handwerkskammer Potsdam, (nachstehend „HWK“ genannt) angebotenen Seminare und Lehrgänge (nachstehend „Lehrgang“ genannt).

1.2 Wer für sich oder einen Dritten (Teilnehmer) einen Vertrag abschließt, ist Auftraggeber. Teilnehmer ist derjenige, der an dem Seminar oder der Fortbildung teilnimmt, ohne Auftraggeber zu sein.

1.3 Für alle weiteren Informationsveranstaltungen der HWK gelten diese allgemeinen Teilnahmebedingungen nicht.

2 Anerkennung der Allgemeinen Vertragsbedingungen

Mit der Anmeldung werden durch den Auftraggeber die nachstehenden Allgemeinen Teilnahmebedingungen anerkannt.

3 Anmeldung / Vertragsabschluss

3.1 Die Anmeldung hat in jedem Fall schriftlich per Brief, per Telefax, per E-Mail oder über das Online-Formular bei der HWK zu erfolgen. Wird das Online-Formular verwendet, erfolgt eine verbindliche Anmeldung mit dem Anklicken des Feldes „Kostenpflichtig anmelden“. Der Vertrag kommt mit der Bestätigung der Anmeldung durch die HWK mittels Briefs, Telefax oder E-Mail zu Stande.

3.2 Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bei der HWK berücksichtigt. Kann eine Anmeldung nicht berücksichtigt werden, wird dies dem Auftraggeber mitgeteilt. Unberührt hiervon sind besondere Zulassungs- oder Auswahlkriterien für bestimmte Seminare und Lehrgänge.

4 Vertragsgegenstand

4.1 Mit Abschluss des Vertrages ist der Auftraggeber/Teilnehmer berechtigt, am vereinbarten Lehrgang gegen Zahlung des vereinbarten Entgeltes teilzunehmen.

4.2 Alle notwendigen Aktivitäten im Zusammenhang mit einer vom Auftraggeber/Teilnehmer beabsichtigten Prüfung sind nicht Gegenstand dieses Vertrages. Der Auftraggeber/Teilnehmer hat sich selbst zu informieren über die Zulassungsvoraussetzungen, das Anmelde- und Prüfungsverfahren sowie über die Prüfungsgebühren.

5 Zahlungsbedingungen

5.1 Die Zahlung hat innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung zu erfolgen. Ist eine Ratenzahlung vereinbart, sind die jeweiligen Raten innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Teilrechnung zu begleichen.

5.2 Die Nichtteilnahme an einem Lehrgang entbindet den Auftraggeber nicht von seinen Zahlungsverpflichtungen. Bei verspäteter Zahlung kann der Teilnehmer von der Veranstaltung ausgeschlossen werden.

5.3 Für jede Mahnung bezüglich rückständiger Zahlungen werden Mahngebühren entsprechend der jeweils gültigen Gebührenordnung erhoben.

5.4 Da die in Rechnung gestellten Seminar- und Lehrgangskosten nach derzeitiger Rechtslage nicht zwingend der Umsatzsteuer unterliegen, behält sich die HWK vor, bei einer Änderung der Rechtslage gegenüber dem Auftraggeber eine dem Umfang der Umsatzsteuerhöhe entsprechende Preisanpassung vorzunehmen.

6 Rücktritt / Kündigung

6.1 Der Auftraggeber ist berechtigt, vom Vertrag bis zum Beginn des Lehrganges ohne Angabe von Gründen schriftlich (auch per Brief, Telefax oder E-Mail) zurück zu treten. Erfolgt der Rücktritt bis zu 30 Tagen vor Lehrgangsbeginn werden keine Ausfallkosten erhoben. Bei einem Rücktritt bis zu 20 Tagen vor Lehrgangsbeginn wird ein pauschalierter Ausfallersatz von 35 % der Lehrgangsgebühren, bei einem Rücktritt bis zu 10 Tagen vor Lehrgangsbeginn werden 50 % der Lehrgangsgebühren und bei einem Rücktritt bis zum Lehrgangsbeginn 100% der Lehrgangsgebühren als pauschalierter Ausfallersatz erhoben. Dem Auftraggeber wird der Nachweis gestattet, dass der im konkreten Fall angemessene Betrag wesentlich niedriger sei als der pauschalierte Betrag.

6.2 Erfolgt der Rücktritt nicht fristgerecht oder erscheint der Auftraggeber oder Teilnehmer nicht oder nur zeitweise, so ist der Auftraggeber zur Zahlung des vollen Entgeltes verpflichtet. Die Stellung eines Ersatzteilnehmers ist möglich.

6.3 Aus wichtigem Grund kann der Vertrag von beiden Seiten fristlos gekündigt werden. Die HWK ist zur Kündigung aus wichtigem Grund insbesondere berechtigt, wenn der Auftraggeber oder Teilnehmer erheblich gegen die Vertragsbedingungen verstößt (z. B. Zahlungsverzug) oder die Haus- und Unterrichtsordnung erheblich verletzt. In diesem Fall richtet sich der finanzielle Anspruch der HWK nach Ziff. 7, nach Vertragsbeginn nach Ziff. 6.2.

6.4 Für Auftraggeber oder Teilnehmer, die an einer nach dem Sozialbuch (SGB) Drittes Buch III – Arbeitsförderung- geförderten Fortbildung teilnehmen, erfolgt eine Eingangsberatung über Inhalte, Ablauf und Organisation der Maßnahme. Der Auftraggeber kann den Vertrag einer nach dem SGB III geförderten Maßnahme ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist im Falle der Arbeitsaufnahme oder Wegfall der Förderung kündigen. Aus der Kündigung resultierende Ersatzansprüche werden von der HWK in diesem Fall nicht geltend gemacht.

6.5 Der Rücktritt und die Kündigung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit jeweils der Schriftform. Für die Rechtzeitigkeit ist der Zugang der Erklärung maßgeblich.

7 Widerrufsrecht für Verbraucher

7.1 Zusätzlich zum Rücktrittsrecht haben Verbraucher ein gesetzliches Widerrufsrecht, wenn der Vertragsschluss per Brief, Telefax, E-Mail oder über das Onlineformular erfolgte. Verbraucher im Sinne des Gesetzes ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

7.2 Widerrufsbelehrung: Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Handwerkskammer Potsdam, Zentrum für Gewerbeförderung, Am Mühlenberg 15, 14550 Groß Kreutz OT Götz, Tel.: 033207 34-0, Fax: 033207 34-333, E-Mail: fortbildung@hwkpotsdam.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das im Internet der Handwerkskammer Potsdam verfügbare Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechtes vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

7.3 Folgen des Widerrufs: Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für die Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In keinem Fall werden wir Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnen. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu diesem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechtes hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistung im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistung entspricht.

7.4 Besonderer Hinweis: Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn die HWK die Dienstleistung vollständig erbracht hat, nachdem der Auftraggeber dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verliert.

8 Verbraucherschlichtungsverfahren

Die HWK beteiligt sich nicht an Verbraucherschlichtungsverfahren nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz.

9 Absage und Organisatorische Änderungen

9.1 Die HWK kann bei Vorliegen eines wichtigen Grundes insbesondere bei nicht ausreichender Zahl von Anmeldungen oder Krankheit des Dozenten den jeweiligen Lehrgang absagen und sonstige organisatorische Änderungen vornehmen. Die bereits entrichteten Entgelte werden umgehend zurückerstattet.

9.2 Die HWK behält sich vor, den Terminplan und den Veranstaltungsort auch während des Lehrganges zu verlegen.

9.3 Die Erstattung von Ersatz- und Folgekosten des Auftraggebers oder Teilnehmers wegen Ausfalls oder Verlegung von Lehrgängen oder Verschiebung von Lehrgansstunden ist vorbehaltlich der weiteren Haftung aus Ziffer 10.2 ausgeschlossen.

9.4 Der Wechsel eines Dozenten und Verschiebungen im Ablaufplan berechtigen weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zur Minderung des Entgeltes. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

10 Haftung

10.1 Die Haftung der HWK für Schäden, insbesondere für solche wegen Unfällen, Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl ist ausgeschlossen, außer der Schaden beruht auf einem vorsätzlich oder grob fahrlässigen Verhalten der HWK, ihrer gesetzlichen Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen. Unberührt bleibt die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

10.2 Unberührt bleibt auch die Haftung wegen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertraut und vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

11 Urheberrecht / Copyright

Die Nutzung der von der HWK zur Verfügung gestellte Skripte, Bücher, Software und sonstigen Lehrmaterialien ist nur dem in dem jeweiligen Lehrgang Anwesenden gestattet. Die Vervielfältigung und/oder die Nutzung durch Dritte sowie die Weitergabe der Unterlagen sind nicht gestattet.

12 Prüfrechte bei Projektförderungen

Die Investitionsbank des Landes Brandenburg, der Landesrechnungshof Brandenburg, das Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie Brandenburg, die Prüfbehörde des „AufstiegsBAföG“, die Prüfbehörde der „Bildungsprämie“ sowie die Europäische Kommission bzw. die von ihr benannten Vertreter sind berechtigt, bei Einsatz von Fördermitteln den Lehrgang bzw. die Fördermittelunterlagen vor Ort zu prüfen. Alle Auftraggeber und Teilnehmer sind verpflichtet, diesen Vertretern im Rahmen der Überprüfung das zutrittsrecht zu den Räumlichkeiten zu gewähren.

13 Gerichtsstand und Erfüllungsort

Erfüllungsort und Gerichtsstand für den vollkaufmännischen Verkehr ist Potsdam.

Datenschutz

Der Auftraggeber und der Teilnehmer willigen ein, dass folgende personenbezogenen Daten: Name, Vorname, Geburtsdatum und -ort, Wohnanschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse von der HWK zum Zwecke der Lehrgangs- und Prüfungsabwicklung sowie für Zwecke der Lehrgangswerbung erhoben, verarbeitet und genutzt werden dürfen. Dem Auftraggeber und Teilnehmer wurde von der HWK versichert, dass ihre datenschutzrechtlichen Belange ohne Einschränkung gewährleistet werden und keine Übermittlung an Dritte erfolgt. Der Auftraggeber und Teilnehmer wurden darüber informiert, dass sie diese Einwilligung jederzeit ohne Nachteile widerrufen können. Der Widerruf ist an die Handwerkskammer Potsdam, Zentrum für Gewerbeförderung, Am Mühlenberg 15, 14550 Groß Kreutz OT Götz zu richten.

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