Förderungsmöglichkeiten

Gewusst wie: Finanzen, Förderung und Fiskus

Die Teilnahme an einer Weiterbildung ist immer auch eine Zeit- und Kostenfrage. Allerdings gibt es zahlreiche Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten, von denen vermutlich auch eine auf Sie zutrifft. Wir haben Ihnen im Folgenden die wichtigsten Optionen zusammengestellt:

Bildungsurlaub

Bildungsurlaub bezeichnet den gesetzlichen Anspruch auf Freistellung von der Arbeit, um an Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmen zu können. Das Gehalt wird während der Freistellung vom Arbeitgeber weitergezahlt.

Wer wird gefördert?

Erwerbstätige (in den Bundesländern Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, in Planung: Baden-Württemberg).

Wer/Was wird gefördert?

Gefördert wird jede Maßnahme, die als Bildungsurlaub anerkannt ist. Die Dauer ist je nach Bundesland unterschiedlich – in der Regel fünf Tage pro Jahr. Hier erfahren Sie mehr.

Förderprogramme

Es existieren in den einzelnen Bundesländern verschiedene Fördermöglichkeiten hinsichtlich Höhe und Voraussetzungen. Wir können Ihnen daher hier nur einen Überblick geben. Bitte informieren Sie sich bei den zuständigen Stellen über die Details und Bedingungen.

Das Fördermöglichkeiten für die berufliche Weiterbildung von Beschäftigten in Brandenburg

Mit dem Förderprogramm unterstützt die ILB im Auftrag des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Energie (MWAE) den Erhalt und die Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit sowie den perspektivischen Aufbau von Arbeitsplätzen. Das Programm zielt insbesondere auf kleine und mittlere Unternehmen im Land Brandenburg.

Was wird gefördert?

Weiterbildungsmaßnahmen zur individuellen beruflichen Kompetenzentwicklung (Bildungsscheck)

• Gefördert werden bis zu 60 % der Ausgaben für Kurs- und Prüfungsgebühren.
• Der Zuschuss beträgt 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben und ist auf maximal 3.000 Euro pro Vorhaben begrenzt. Die Mindestförderhöhe beträgt 500 Euro. Eine Förderung kann zweimal pro Kalenderjahr erfolgen. Der Maßnahmebeginn ist entscheidend.
• Je Antrag kann eine Qualifizierung beantragt werden. Die Antragstellung ist zweimal jährlich möglich.
• Anträge können gestellt werden durch Beschäftigte mit Erstwohnsitz im Land Brandenburg.

Antragsverfahren:

Anträge auf Förderung können online über das ILB-Kundenportal gestellt werden. Nach der Antragstellung bei der ILB kann die Anmeldung zur Weiterbildung erfolgen.

Alle Informationen zum Förderprogramm und den Link zur Antragstellung finden Sie hier.

Fördermöglichkeiten in den anderen Bundesländern:

Bitte beachten Sie: Die Zuschussmöglichkeiten der Bundesländer werden stets aktualisiert. Wir bemühen uns, Ihnen hier aktuelle Informationen zu geben. Letztlich gilt aber, was die jeweiligen zuständigen Stellen bekannt geben:

Bayern

ofern Sie eine Beratung zur beruflichen Weiterbildung benötigen, stehen Ihnen bayernweit sogenannte Weiterbildungsinitiatorinnen und -initiatoren kostenfrei zur Verfügung.

Weitere Informationen zur Bildungsprämie finden Sie hier.

Berlin

Erwerbstätige und Selbstständige, die befugt sind in Deutschland zu arbeiten, durchschnittlich mindestens 15 Stunden in der Woche erwerbstätig sind und deren zu versteuerndes Jahreseinkommen den Betrag von 20.000 € (bzw. 40.000 € bei gemeinsam Veranlagten) nicht übersteigt dürfen eine Bildungsprämie beantragen.

Mit der Prämie übernimmt der Staat Hälfte der Kosten für eine Weiterbildung, maximal 500 €.

Mehr Informationen und die Beratungsstellen zur Bildungsprämie finden Sie unter www.bildungspraemie.info oder der kostenlosen Telefon-Hotline 0800 /262 300 0 (Montag bis Donnerstag, 8:00 bis 18:00 Uhr, Freitag, 8:00 bis 16:30 Uhr).

Bremen

Der Bremer Weiterbildungsscheck ist ein Gutschein zur Ermäßigung von Kursgebühren. Aufgrund der Befristung des Förderprogramms können aktuell keine Weiterbildungsschecks mehr ausgegeben werden. Eine Anschlussförderung ist in Planung. Weiter Informationen finden Sie hier.

Baden-Württemberg

Gefördert werden Fachkurse im Umfang von mindestens 8 bis höchstens 240 Unterrichtseinheiten durch Bezuschussung der Teilnahmegebühren. Fachkurse sind überbetriebliche Weiterbildungslehrgänge zur beruflichen Anpassungsfortbildung, die dem Erwerb, dem Erhalt oder der Erweiterung von beruflichen Kenntnissen, Fertigkeiten, Fähigkeiten und Kompetenzen dienen. Einen erhöhten Zuschuss erhalten Ältere, die mindestens das 50. Lebensjahr vollendet haben, Erwerbstätige ohne Berufsabschluss sowie Teilnehmende von Fachkursen zum Thema Elektromobilität.

Teilnehmende erhalten einen Zuschuss von 30 bis 70 Prozent auf die Kursgebühr. Der Zuschuss wird direkt vom Weiterbildungsanbieter von der Kursgebühr abgezogen und die Teilnehmenden zahlen nur die um den Zuschuss reduzierte Kursgebühr. Interessierte müssen sich vor Kursbeginn beim Weiterbildungsanbieter ihrer Wahl erkundigen, ob der gewünschte Kurs als geförderter Fachkurs angeboten wird. Um einen geförderten Fachkurs anzubieten, muss der Weiterbildungsanbieter für seine Kurse bei der L-Bank einen Förderantrag stellen. Die L-Bank entscheidet über die Förderfähigkeit dieser Kurse.

Liegt für den gewünschten Fachkurs eine Bewilligung der L-Bank vor, prüft der Weiterbildungsanbieter, ob die Teilnehmenden die Voraussetzungen für die Förderung erfüllen und ermittelt den jeweiligen Zuschuss-Satz.

Mehr Informationen zum Programm findet sich auf der Seite des Europäischen Sozialfonds Baden-Württemberg.

Hamburg

Mit dem Weiterbildungsbonus Hamburg werden sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, die mindestens 15 Stunden/Woche arbeiten, mehr als 450 €/Monat verdienen und in einem Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern arbeiten, gefördert.

Förderhöhe:

  • Bis zu 50 % der Weiterbildungskosten, maximal 750 €
  • Bis zu 75 % der Weiterbildungskosten, maximal 1.125 € bei Existenzgründern mit einer Bewilligung eines Zuschusses der Arbeitsagentur und Selbstständigen mit ergänzenden Leistungen zum Lebensunterhalt durch das Jobcenter.

Weitere Informationen zum Weiterbildungsbonus finden Sie auf www.weiterbildungsbonus.net.

Hessen

Beschäftigte können einen Qualifizierungsscheck erhalten, mit dem sich das Land zur Hälfte, maximal aber mit 4.000 €, an den Kosten für die Weiterbildungsmaßnahme beteiligt. Seit dem 31.12.2021 können keine Qualifizierungsschecks mehr beantragt, sondern nur noch abgerechnet werden.

Mecklenburg-Vorpommern

Mit dem Bildungsscheck Mecklenburg-Vorpommern werden Beschäftigte von Unternehmen mit Sitz/Betriebstätte in Mecklenburg-Vorpommern gefördert. Die Höhe der Zuwendung beträgt 50 Prozent der Lehrgangskosten je Beschäftigten, die dem Unternehmen vom externen Dienstleister in Rechnung gestellt werden. Die Zuwendung ist auf höchstens 3.000,00 € je Bildungsscheck und Qualifizierungsmaßnahme begrenzt.

Ausführlich Information zum Bildungsscheck Mecklenburg-Vorpommern finden Sie hier.

Niedersachsen

Das Förderprogramm richtet sich an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Unternehmen mit Betriebsstätte in Niedersachsen sowie an Betriebsinhaberinnen und Betriebsinhaber von kleinen Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten. Arbeitgeber erhalten maximal 50 Prozent der Kursgebühren als Zuschuss, die Mindestfördersumme beträgt 1.000 €. Aktuell können keine Anträge eingereicht werden.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Nordrhein-Westfalen

Mit dem Bildungsscheck von NRW (Nordrhein-Westfalen) werden die Kosten für berufliche Weiterbildungen (Kursgebühr muss mind. 500 € bis betrage) zur Hälfte gefördert, die maximale Förderhöhe beträgt 500 €.

Gefördert werden Zugewanderte, Un- und Angelernte, Beschäftigte ohne Berufsabschluss und Berufsrückkehrende.

Weitere Informationen zum Bildungsscheck NRW finden Sie hier.

Sachsen-Anhalt

Aktuell können keine Anträge eingereicht werden. Eine Neuauflage mit modifizierten Inhalten und Förderkonditionen ist vom Land Sachsen-Anhalt beabsichtigt und befindet sich in Vorbereitung.

Weitere Informationen zu Weiterbildung Direkt finden Sie auf ib-sachsen-anhalt.de.

Schleswig-Holstein

Durch die Weiterbildungsbonus werden bis zu 40 %, jedoch maximal 1.500 € der zuwendungsfähigen Kurskosten gefördert.

Weitere Informationen zum Förderprogramm finden Sie hier.

Sachsen

Je nach Zielgruppe werden bis zu 80 Prozent der Weiterbildungskosten durch den Weiterbildungscheck Sachsen inklusive Prüfungsgebühren gefördert.

  • Beschäftigte bis zu 70 % Zuschuss der förderfähigen Kosten; Mindestbetrag der förderfähigen Kosten: 1.000 € (inkl. MwSt.)
  • Auszubildende, Berufsfachschüler, Nichtleistungsempfänger, Wiedereinsteigende, Berufsrückkehrende, geringfügig Beschäftigte:
    bis zu 80 % Zuschuss zu den förderfähigen Kosten; Mindestbetrag der förderfähigen Kosten: 300 € (inkl. MwSt.)

Erst nach der Antragstellung bei der SAB kann die Anmeldung zur Weiterbildung erfolgen. Dem Antrag müssen Sie mindestens drei inhaltlich und preislich vergleichbare Angebote von Bildungsanbietern beifügen.

Weitere Informationen zum Weiterbildungscheck finden Sie hier.

Saarland

Das Saarland fördert die Weiterbildungsaktivitäten von Beschäftigten in kleinen und mittleren Unternehmen bis 249 Mitarbeiter (KMU), die über Ihren Arbeitgeber eine berufliche Weiterbildung absolvieren wollen. Nur Beschäftigte aus saarländischen Betriebsstätten können gefördert werden.

Der Weiterbildungszuschuss beträgt bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kurskosten, maximal aber 2.000 € pro Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter. Kurse mit Kosten unter 200 € werden nicht gefördert.

Weiterführende Informationen sowie Antragsformulare finden sich hier.

Rheinland-Pfalz

Mit dem QualiScheck Rheinland-Pfalz werden die Kosten einer Weiterbildungsmaßnahme einmal im Jahr zu 50 %, bis zu maximal 500 € übernommen.

Förderhöhe:

  • Entweder Sie verfügen über ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von mehr als 20.000 € (gemeinsam Veranlagte: 40.000 €) oder
  • Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen liegt unter 20.000 € (gemeinsam Veranlagte: 40.000 €) und die Weiterbildungskosten sind höher als 1.000 €

Weitere Informationen zum QualiScheck finden Sie auf www.qualischeck.rlp.de.

Thüringen

Der Zuschuss zur Finanzierung der zuwendungsfähigen Ausgaben kann durch den Weiterbildungsscheck Thüringen bis zu 1.000 € inklusive Prüfungskosten betragen.

Das zu versteuerndes Jahreseinkommen muss zwischen 20.000 und 40.000 Euro liegen (bei gemeinsam Veranlagten zwischen 40.000 und 80.000 €).

Hier finden Sie alle Informationen zum Weiterbildungsscheck Thüringen.

Bitte informieren Sie sich im InfoWebWeiterbildung oder im für Sie zuständigen Landesportal. Dort erhalten Sie einen Überblick über Förderprogramme des Bundes, der Länder und der Europäischen Union

Fortbildungskosten von der Steuer absetzen

Sie können Ihre Weiterbildungskosten in Ihrer Steuererklärung als Ausgabe absetzen. Entscheidend ist, dass es sich wirklich um eine berufliche Weiterbildung – und nicht um eine Weiterbildung aus privatem Interesse oder eine Erstausbildung handelt. Die Weiterbildung muss einen beruflichen Mehrwert und eine Zusatzqualifikationen für den ausgeübten Beruf bieten. In diesem Fall können die Kosten in der Steuererklärung als Werbungskosten mit einem Pauschalbetrag in Höhe von 1.000 € angegeben werden.

Sie haben die passende Weiterbildung gefunden und möchten jetzt wissen, welche Kosten Sie steuerlich absetzen können? Grundsätzlich werden alle Ausgaben der beruflichen Fortbildung als Werbungskosten anerkannt. Insbesondere folgende Kosten können Sie steuerlich absetzen:

  • Gebühren rund um die Fortbildung (Lehrgangsgebühren, Teilnehmergebühren, Zulassungsgebühren, Prüfungsgebühren, Studiengebühren)
  • Kosten für Arbeitsmaterialien (Fachliteratur, Schreibwaren, Berufskleidung)
  • Kosten zur Informationsbeschaffung
  • Ausgaben für Laptop oder Computer
  • Reisekosten
  • Übernachtungskosten
  • Verpflegungskosten

Zu den Kosten zur Informationsbeschaffung zählen Ausgaben für Internet und Telefon. Hier können sie monatlich einen Pauschalbetrag von 20 € geltend machen.

Bei der Erstattung der Ausgaben für Laptop oder Computer ist der Preis entscheidend. Liegt er unter rund 490 €, können Sie den gesamten Kaufpreis innerhalb eines Jahres in den Werbungskosten absetzen. Liegt der Kaufpreis Ihres Geräts darüber, müssen Sie die Kosten auf drei Jahre verteilen.

Bei Reisekosten gibt die Gesetzgebung einen Pauschalbetrag vor. So erhalten Sie 30 Cent pro gefahrenen Kilometer vom Finanzamt zurück. Diese Reisekostenpauschale berücksichtigt dabei den Hin- und Rückweg zu Ihrer Weiterbildung.

Neben der Reisekostenpauschale gibt es noch Pauschalbeträge, die Sie für Übernachtung und Verpflegung absetzen können. Wenn Sie keine Rechnung mehr vom Hotel haben, können Sie bei Übernachtungen innerhalb Deutschlands eine Übernachtungspauschale von 20 € pro Nacht geltend machen. Bei einer beruflichen Fortbildung in einer anderen Stadt kommen in der Regel noch Ausgaben für die Verpflegung hinzu. Aus diesem Grund können Sie bei der Steuer eine Verpflegungspauschale geltend machen. Sie können die Kosten aber nicht in voller Höhe angeben, sondern bekommen 12 € für An- und Abreisetage sowie 24 € für vollständige Fortbildungstage erstattet.

Es gibt also viele Möglichkeiten, Ihre Weiterbildungskosten bei der Steuer einzureichen und einiges davon auch erstattet zu bekommen. Somit lohnt sich eine berufliche Fortbildung nicht nur für Ihre Karriere, sondern bringt Ihnen auch steuerlich keine Nachteile.

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